ATTRAKTIVE ZINSEN AB 500,- €
Festzins-Sparen
Zinsrechner
Allgemein
Planbarer und sicherer Vermögensaufbau mit einträglichen Zinsen.
Das Festzins-Sparen ist eine solide Anlageform, die auf der einen Seite hohe Zinsen bietet und auf der anderen Seite kein Kursrisiko hat. Entscheiden Sie sich für das sichere Festzins-Sparen, wenn Sie einen garantierten, hohen Zinssatz über einen festen Anlagezeitraum haben möchten.
Der garantierte Zinssatz ermöglicht es Ihnen, die Rendite im Vorfeld exakt zu bestimmen. Sie erhalten dadurch Planungssicherheit. Schon ab 500,- € Mindestanlagebetrag können Sie diese Geldanlageform nutzen.
Übersicht
Mindestanlage | 500,- € |
Maximalanlage | 500.000,- € |
1 Jahr Laufzeit | 2,10 % p. a. |
2 Jahre Laufzeit | 2,20 % p. a. |
3 Jahre Laufzeit | 2,50 % p. a. |
4 Jahre Laufzeit | 3,50 % p. a. |
Zinskonditionen
Hier bestimmt die Laufzeit die Höhe der Verzinsung: bis zu 3,50 % p. a. bei 4 Jahren Laufzeit sind drin. Die Mindesteinlage beträgt 500,- €.
Laufzeiten beim Festzins-Sparen
1 Jahr Laufzeit | 2,10 % p. a. |
2 Jahre Laufzeit | 2,20 % p. a. |
3 Jahre Laufzeit | 2,50 % p. a. |
4 Jahre Laufzeit | 3,50 % p. a. |
Sparvertrag
Der Sparvertragslaufzeit beginnt mit Einzahlung der Anlagesumme, wobei die Anlagesumme in einer Summe einzuzahlen ist.
Ab dem 01.01.2023 gilt folgendes: Mindesteinzahlungsbetrag: 500,- €; Maximaleinzahlungsbetrag: 500.000 € pro Mitglied.
Zinsvereinbarung
Die GEWOBA Nord zahlt in Abhängigkeit von Anlagesumme und Anlagezeitraum einen für die gesamte Laufzeit garantierten Zinssatz. Die Zinsen werden am Ende eines Kalenderjahres auf dem Festzinskonto gutgeschrieben. Eine Auszahlung der Zinsen innerhalb von zwei Monaten nach Gutschrift kann vorschusszinsfrei erfolgen.
Es können Festzinssätze mit Laufzeiten von 1 Jahr, 2 Jahren, 3 Jahren und 4 Jahren vereinbart werden. Nach Ablauf der Zinsvereinbarung erfolgt eine Umwandlung ins Klassische Sparen.
Einzahlungen
Die Einzahlung des vereinbarten Betrages erfolgt bei Vertragsabschluss. Danach sind weitere Einzahlungen auf diesen Vertrag nicht mehr möglich.
Verfügungen
Vor Ablauf der Zinsvereinbarung sind keine Verfügungen möglich.
Einzelverfügungsberechtigung
Sind mehrere Personen Kontoinhaber, so ist jede von ihnen berechtigt, über das Kontoguthaben zu verfügen.
Voraussetzungen
Als Wohnungsgenossenschaft mit Spareinlagen untersteht die GEWOBA Nord, wie Banken auch, der Aufsicht der Bundesbank sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Im Gegensatz zu Banken dürfen Wohnungsgenossenschaften mit Spareinlagen jedoch nur das Einlagengeschäft betreiben. Risikogeschäfte zu tätigen ist einer genossenschaftlichen Spareinrichtung nicht erlaubt. Das gilt selbstverständlich auch für die Spareinrichtung der GEWOBA Nord.
Hieraus folgt, dass nur Mitglieder der GEWOBA Nord berechtigt sind, die Spareinrichtung der Genossenschaft zu nutzen.

Jetzt sparen:

04621 / 811 – 100
Beratungszeiten: | |
Mo+Mi+Fr | 8.00 – 13.00 Uhr |
Di+Do | 14.00 – 17.00 Uhr |
Und nach Vereinbarung |

SO FING’S AN
Bereits 1885 wurde in Deutschland die erste Spareinrichtung gegründet. Das Ziel seinerzeit war allerdings noch nicht, das Ersparte der Mitglieder für deren Zukunft anzulegen; vielmehr ging es darum, über die Spareinlagen das notwendige Kapital zum Hausbau zu erwirtschaften.
Diese simple Idee erwies sich schon bald als segensreich für alle, die auf sich allein gestellt niemals in der Lage gewesen wären, das notwendige Geld für eine Wohnung anzusparen.
DIE SPARORDNUNG
Auch die Spareinrichtung der GEWOBA Nord untersteht einem strengen Regelwerk, und das ist in der Sparordnung festgeschrieben.
Hier können Sie das Dokument downloaden: Sparordnung