Klassisches sparen
Klassisch, nicht durchschnittlich.
Ab 1€ sind Sie dabei
Wenn Sie sich bei der GEWOBA Nord für das Klassische Sparen entscheiden, profitieren Sie von überdurchschnittlichen Zinsen im Vergleich zu den Zinskonditionen bei bankenüblichen Sparbüchern.
Bereits mit einer Mindesteinlage in Höhe von 1,- € können Sie ein Sparkonto eröffnen und im Rahmen des Klassischen Sparen bei Verfügbarkeit bis zu 2000,- € monatlich abheben.
Der aktuelle Zinssatz wird in der Filiale der Spareinrichtung ausgehängt und behält seine Gültigkeit bis zu etwaigen Änderungen.
Übersicht
ab 0,01 € 2,0 % p.a. (variabel)
ab 10.000.000 € 2,0 % p.a. (variabel)
ab 30.000.000 € 2,0 % p.a. (variabel)
ab 50.000.000 € 2,0 % p.a. (variabel)
SPARVERTRAG
Der Sparvertrag beginnt mit der ersten Einzahlung. Die Mindesteinzahlung beträgt: 1,- €
ZINSVEREINBARUNG
Der gültige Zinssatz wird im Aushang in den Kassenräumen bekannt gegeben. Es handelt sich um einen variablen Zinssatz. Änderungen werden mit ihrer Bekanntgabe wirksam.
EINZAHLUNGEN
Jederzeit können Einzahlungen getätigt werden.
KÜNDIGUNG DER SPAREINLAGE
Die Spareinlage kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung bewirkt, dass der Sparer innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Kündigungsfrist über den gekündigten Betrag verfügen kann. Wird nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Kündigungsfrist über den gekündigten Betrag verfügt, so wird der Vertrag zu den ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt.
VERFÜGUNGEN
Ohne Kündigung können maximal 2.000,- € für jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats verfügt werden. Bei vorzeitigen Rückzahlungen werden Vorschusszinsen berechnet. Eine Auszahlung der Zinsen innerhalb von zwei Monaten nach Gutschrift wird hier nicht mit angerechnet
EINZELVERFÜGUNGSBERECHTIGUNG
Sind mehrere Personen Kontoinhaber, so ist jede von ihnen berechtigt, über das Kontoguthaben zu verfügen.
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Ergänzend gelten die Bedingungen für den Sparverkehr.
Als Wohnungsgenossenschaft mit Spareinlagen untersteht die GEWOBA Nord, wie Banken auch, der Aufsicht der Bundesbank sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Im Gegensatz zu Banken dürfen Wohnungsgenossenschaften mit Spareinlagen jedoch nur das Einlagengeschäft betreiben. Risikogeschäfte zu tätigen ist einer genossenschaftlichen Spareinrichtung nicht erlaubt. Das gilt selbstverständlich auch für die Spareinrichtung der GEWOBA Nord.
Hieraus folgt, dass nur Mitglieder der GEWOBA Nord berechtigt sind, die Spareinrichtung der Genossenschaft zu nutzen.
Sie möchten jetzt Sparen? Wir sind für Sie da.
Telefonisch rund um die Uhr: 04621 / 811 – 100
Unsere Beratungszeiten:
Mo + Mi 8.00 – 13.00 Uhr
Do 14.00 – 17.00 Uhr
Und nach Vereinbarung