Prämien Sparen

Mehr Ertrag, mit jedem Jahr.

Ein Weg, immer nach oben.

Sparbetrag
Anlagezeitraum
  Jahre

Ihr Erspartes:

0 €

Bei dieser Sparoption führt die Ertragskurve stetig nach oben – und das über eine Laufzeit von 10 Jahren. Die monatliche Einzahlung beträgt wenigstens 25 € und maximal 250 € je Mitglied; die Höhe der Rate wird bei Vertragsabschluss einmalig festgelegt. Die Rate kann während der Laufzeit weder erhöht noch ausgesetzt werden. Prämien-Sparen lohnt sich für alle, die Zeit zum Sparen mitbringen und einen sicheren Kapitalertrag anstreben.

Prämienstaffel

Gültig für alle Neuverträge ab dem 01.01.2023

  1. Jahr: 2,20 % p.a.
  2. Jahr: 2,40 % p.a.
  3. Jahr: 2,60 % p.a.
  4. Jahr: 2,80 % p.a.
  5. Jahr: 3,00 % p.a.
  6. Jahr: 3,20 % p.a.
  7. Jahr: 3,40 % p.a.
  8. Jahr: 3,60 % p.a.
  9. Jahr: 3,80 % p.a.
  10. Jahr: 4,00 % p.a.

Die Grundverzinsung ist fest und beträgt im 1. Jahr 2,20 %. Mit jedem weiteren Jahr erhöht sich der Zins um je 0,20 % und erreicht im 10. Jahr eine Höhe von 4,00 %. Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum 31.12. eines Jahres.

SPARVERTRAG

Der Sparvertrag beginnt mit dem Vertragsabschluss. Die Maximallaufzeit des Sparvertrags beträgt 10 Jahre.

SPARBEITRÄGE

Auf das Sparkonto wird ein monatlich festgelegter Sparbeitrag per Dauerauftrag oder Lastschrift eingezahlt. Der Mindestsparbeitrag beträgt 25,- €, der Maximalsparbeitrag 250,- € je Monat / Mitglied. Die Sparrate kann während der Laufzeit nicht verändert werden.

ZINSVEREINBARUNG

Die GEWOBA Nord zahlt für das jeweilige Gesamtguthaben einen festen Zinssatz je Laufzeitjahr.

ZINSEN UND PRÄMIEN

Der Zinssatz, beginnend mit 2,20 % im 1. Jahr, erhöht sich über die gesamte Vertragslaufzeit um je 0,20 %-Punkte pro Jahr.

BEENDIGUNG DES SPARVERTRAGES

Es gibt eine maximale Laufzeit von 10 Jahren. Der Sparvertrag kann während der Laufzeit mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Die Kündigung bewirkt, dass der Vertrag insgesamt beendet wird. Wird das Sparguthaben ausnahmsweise ohne Kündigung, also vorzeitig zurückgezahlt, so bewirkt dies auch die Beendigung des Sparvertrages. Das gilt auch für Verfügungen über kapitalisierte Zinsen. Die Berechtigung der GEWOBA Nord zur Berechnung von Vorschusszinsen bleibt unberührt.

Werden die vereinbarten Sparbeiträge nicht rechtzeitig erbracht, wird der Sparvertrag beendet. Weitere Einzahlungen sind dann nicht mehr möglich.

EINZELVERFÜGUNGSBERECHTIGUNG

Sind mehrere Personen Kontoinhaber, so ist jede von ihnen berechtigt, über das Kontoguthaben zu verfügen.

Als Wohnungsgenossenschaft mit Spareinlagen untersteht die GEWOBA Nord, wie Banken auch, der Aufsicht der Bundesbank sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Im Gegensatz zu Banken dürfen Wohnungsgenossenschaften mit Spareinlagen jedoch nur das Einlagengeschäft betreiben. Risikogeschäfte zu tätigen ist einer genossenschaftlichen Spareinrichtung nicht erlaubt. Das gilt selbstverständlich auch für die Spareinrichtung der GEWOBA Nord.

Hieraus folgt, dass nur Mitglieder der GEWOBA Nord berechtigt sind, die Spareinrichtung der Genossenschaft zu nutzen.

Sie möchten jetzt Sparen? Wir sind für Sie da.

Telefonisch rund um die Uhr: 04621 / 811 – 100

Unsere Beratungszeiten:
Mo + Mi        8.00 – 13.00 Uhr
Do                 14.00 – 17.00 Uhr

Und nach Vereinbarung

Stellungnahme der GEWOBA Nord zur Explosion in Kropp

Heute in den frühen Morgenstunden haben wir von der schweren Explosion in unserem Wohngebäude im Birkenweg 3 in Kropp erfahren.

Die Ereignisse dieses Morgens erschüttern uns zutiefst. Besonders bewegt uns die Nachricht, dass ein Mensch bei diesem Unglück sein Leben verloren hat. Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt den Angehörigen, Freunden und allen Menschen, die dem Verstorbenen nahestanden. Den verletzten Bewohnerinnen und Bewohnern wünschen wir eine schnelle und vollständige Genesung.

Unser ausdrücklicher Dank gilt den Einsatzkräften von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, THW sowie allen weiteren Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz unter schwierigsten Bedingungen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GEWOBA Nord sind vor Ort und stehen in engem Austausch mit den Einsatzkräften und Behörden. Oberste Priorität hat die Unterstützung der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner. Gemeinsam mit den zuständigen Stellen sorgen wir für eine kurzfristige und sichere Unterbringung der Mieterinnen und Mieter.

Die Ermittlungen zu den Ursachen dauern an. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns hierzu derzeit nicht äußern und Spekulationen nicht kommentieren.