Prämien Sparen
Mehr Ertrag, mit jedem Jahr.
Ein Weg, immer nach oben.
Bei dieser Sparoption führt die Ertragskurve stetig nach oben – und das über eine Laufzeit von 10 Jahren. Die monatliche Einzahlung beträgt wenigstens 25 € und maximal 250 € je Mitglied; die Höhe der Rate wird bei Vertragsabschluss einmalig festgelegt. Die Rate kann während der Laufzeit weder erhöht noch ausgesetzt werden. Prämien-Sparen lohnt sich für alle, die Zeit zum Sparen mitbringen und einen sicheren Kapitalertrag anstreben.
Prämienstaffel
Gültig für alle Neuverträge ab dem 01.01.2023
- Jahr: 2,20 % p.a.
- Jahr: 2,40 % p.a.
- Jahr: 2,60 % p.a.
- Jahr: 2,80 % p.a.
- Jahr: 3,00 % p.a.
- Jahr: 3,20 % p.a.
- Jahr: 3,40 % p.a.
- Jahr: 3,60 % p.a.
- Jahr: 3,80 % p.a.
- Jahr: 4,00 % p.a.
Die Grundverzinsung ist fest und beträgt im 1. Jahr 2,20 %. Mit jedem weiteren Jahr erhöht sich der Zins um je 0,20 % und erreicht im 10. Jahr eine Höhe von 4,00 %. Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum 31.12. eines Jahres.
SPARVERTRAG
Der Sparvertrag beginnt mit dem Vertragsabschluss. Die Maximallaufzeit des Sparvertrags beträgt 10 Jahre.
SPARBEITRÄGE
Auf das Sparkonto wird ein monatlich festgelegter Sparbeitrag per Dauerauftrag oder Lastschrift eingezahlt. Der Mindestsparbeitrag beträgt 25,- €, der Maximalsparbeitrag 250,- € je Monat / Mitglied. Die Sparrate kann während der Laufzeit nicht verändert werden.
ZINSVEREINBARUNG
Die GEWOBA Nord zahlt für das jeweilige Gesamtguthaben einen festen Zinssatz je Laufzeitjahr.
ZINSEN UND PRÄMIEN
Der Zinssatz, beginnend mit 2,20 % im 1. Jahr, erhöht sich über die gesamte Vertragslaufzeit um je 0,20 %-Punkte pro Jahr.
BEENDIGUNG DES SPARVERTRAGES
Es gibt eine maximale Laufzeit von 10 Jahren. Der Sparvertrag kann während der Laufzeit mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Die Kündigung bewirkt, dass der Vertrag insgesamt beendet wird. Wird das Sparguthaben ausnahmsweise ohne Kündigung, also vorzeitig zurückgezahlt, so bewirkt dies auch die Beendigung des Sparvertrages. Das gilt auch für Verfügungen über kapitalisierte Zinsen. Die Berechtigung der GEWOBA Nord zur Berechnung von Vorschusszinsen bleibt unberührt.
Werden die vereinbarten Sparbeiträge nicht rechtzeitig erbracht, wird der Sparvertrag beendet. Weitere Einzahlungen sind dann nicht mehr möglich.
EINZELVERFÜGUNGSBERECHTIGUNG
Sind mehrere Personen Kontoinhaber, so ist jede von ihnen berechtigt, über das Kontoguthaben zu verfügen.
Als Wohnungsgenossenschaft mit Spareinlagen untersteht die GEWOBA Nord, wie Banken auch, der Aufsicht der Bundesbank sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Im Gegensatz zu Banken dürfen Wohnungsgenossenschaften mit Spareinlagen jedoch nur das Einlagengeschäft betreiben. Risikogeschäfte zu tätigen ist einer genossenschaftlichen Spareinrichtung nicht erlaubt. Das gilt selbstverständlich auch für die Spareinrichtung der GEWOBA Nord.
Hieraus folgt, dass nur Mitglieder der GEWOBA Nord berechtigt sind, die Spareinrichtung der Genossenschaft zu nutzen.
Sie möchten jetzt Sparen? Wir sind für Sie da.
Telefonisch rund um die Uhr: 04621 / 811 – 100
Unsere Beratungszeiten:
Mo + Mi 8.00 – 13.00 Uhr
Do 14.00 – 17.00 Uhr
Und nach Vereinbarung