Barrierefreiheit

Alles was wichtig ist, auf einen Blick.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleich-stellungsgesetz – LBGG) und Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (BFWebV SH)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.gewoba-nord.de/.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Tel. +49 46 21 / 811 – 0
Fax +49 46 21 / 811 – 810
info@gewoba-nord.de

https://www.gewoba-nord.de/terminvereinbarung/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

https://www.gewoba-nord.de/ und alle dazugehörigen Unterseiten

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postadresse:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon:0431 9881620
Fax: 0431 9886101620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

Sonstige Angaben zur Barrierefreiheit

Wir arbeiten aktuell daran die Seite barrierefrei für jeden zu gestalten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.07.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 29.07.2025 überprüft.

Quelle: eRecht24

Stellungnahme der GEWOBA Nord zur Explosion in Kropp

Heute in den frühen Morgenstunden haben wir von der schweren Explosion in unserem Wohngebäude im Birkenweg 3 in Kropp erfahren.

Die Ereignisse dieses Morgens erschüttern uns zutiefst. Besonders bewegt uns die Nachricht, dass ein Mensch bei diesem Unglück sein Leben verloren hat. Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt den Angehörigen, Freunden und allen Menschen, die dem Verstorbenen nahestanden. Den verletzten Bewohnerinnen und Bewohnern wünschen wir eine schnelle und vollständige Genesung.

Unser ausdrücklicher Dank gilt den Einsatzkräften von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, THW sowie allen weiteren Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz unter schwierigsten Bedingungen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GEWOBA Nord sind vor Ort und stehen in engem Austausch mit den Einsatzkräften und Behörden. Oberste Priorität hat die Unterstützung der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner. Gemeinsam mit den zuständigen Stellen sorgen wir für eine kurzfristige und sichere Unterbringung der Mieterinnen und Mieter.

Die Ermittlungen zu den Ursachen dauern an. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns hierzu derzeit nicht äußern und Spekulationen nicht kommentieren.