Datenschutzhinweise zur Videoüberwachung und Kennzeichenerfassung

Wichtig für Sie, wichtig für uns.

Datenschutzhinweise zur Videoüberwachung und Kennzeichenerfassung

Wir nutzen in unserem Parkhaus eine Videoüberwachung (mittels Kameras) sowie eine Videoüberwachung zur automatischen Kennzeichenerfassung. Nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestehen Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten.

Aus diesem Grund werden Ihnen folgende Informationen zur Kenntnis gegeben:

  1. Verantwortliche Stelle
    GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG, Moltkestraße 32, 24837 Schleswig
  1. Datenschutzbeauftragter
    Wir haben einen Datenschutzbeauftragten.
    Sie können ihn unter folgender Adresse erreichen: datenschutz@gewoba-nord.de
  1. Art der erfassten Daten
    Die Videoüberwachung erfasst KFZ-Kennzeichen.
  1. Zweck der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage
    Die Videoüberwachung (mittels Kameras) erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung von Straftaten sowie zur Beweissicherung bei Straftaten.

    Rechtsgrundlage
    der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, wobei unsere Interessen sich aus den vorgenannten Zwecken ergeben.

    Die Videoüberwachung zur Erfassung des KFZ-Kennzeichens erfolgt zur Registrierung der Parkdauer, der Abrechnung des Parkentgelts und der Vermeidung von Betrugsfällen.

    Rechtsgrundlage ist zum einen die Erfüllung des Vertrages zwischen Parkkunde (Betroffener) und Verantwortlichem (Betreiber) zum Zweck der Berechnung der Parkgebühren (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Wahrung des Hausrechts. Zudem gilt unser berechtigtes Interesse zur Durchsetzung der Vertrags- und Einstellbedingungen und zur Verhinderung von Betrugsfällen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 BDSG).
  1. Empfänger / Weitergabe von Daten
    Innerhalb unserer Verwaltung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die derzeit gespeicherten Videoaufzeichnungen, die diese zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigen. In Fällen, in denen das Parkentgelt nicht beglichen oder spätestens innerhalb einer Frist von 48 Stunden nachgezahlt wurde, wird das Kennzeichen vom Auftragsverarbeiter (Name der Firma) zur Einziehung des Entgelts an einen Inkasso-Dienstleister weitergegeben.

    Im Falle des Verdachts von strafbaren Handlungen geben wir die Daten zudem ggf. an Strafverfolgungsbehörden weiter.

    Ansonsten werden die Daten nur weitergegeben, wenn es eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe gibt. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Polizei oder sonstige Sicherheitsbehörden im Rahmen der sog. Gefahrenabwehr tätig werden und einen Zugriff auf die Daten der Videoüberwachung verlangen.
  1. Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union
    Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten außerhalb der Europäischen Union findet im Rahmen der Videoüberwachung nicht statt.
  1. Speicherdauer
    Nach abgeschlossenem Bezahlvorgang wird das Kennzeichen automatisch gelöscht bzw. anonymisiert. Bei Weitergabe an einen Inkasso-Dienstleister werden die Daten gelöscht, sobald der Vorgang abgeschlossen wurde.

    Daten aus der Videoüberwachung werden grundsätzlich nach Ablauf von 7 Tagen gelöscht.

    Eine längere Speicherung kann anlassbezogen erfolgen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auf Aufnahmen aus einem eingegrenzten Zeitraum Handlungen zu sehen sind, die als Straftat verfolgt oder zur Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen genutzt werden sollen.

    Im Falle von Abwesenheit oder Krankheit des zuständigen Personals können Videoaufzeichnungen im Einzelfall bis zu 10 Tage erfolgen.
  1. Rechte der betroffenen Personen
    Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berechtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 oder 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

    Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde:
    Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz
    Holstenstraße 98, 24103 Kiel

 

Stand: 01.06.2025