Neue EU-Vorgabe zu Ihren SEPA-Zahlungen ab Oktober 2025

gn_news_sepa

Ab Oktober 2025 gilt eine neue EU-Verordnung (VoP) zur Erhöhung der Sicherheit im elektronischen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA).

Die GEWOBA Nord muss zukünftig vor der Freigabe oder Empfang Ihrer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt (Empfängerüberprüfung).

Was heißt das für Sie?

Damit Ihre Zahlungen (z. B. Miete, Sparraten, Genossenschaftsanteile oder Anlagebeträge) weiterhin korrekt zugeordnet und ohne Verzögerung gutgeschrieben werden können, ist es zwingend erforderlich, dass Sie ab sofort bei allen Überweisungen und Daueraufträgen an die GEWOBA Nord eG folgende Angaben exakt erfassen:

Wir bedanken uns für Ihr Mitwirken und stehen für Fragen gern über unser Kundenportal sowie unter der Telefonnummer 04621/811-100 zur Verfügung.

Ihre GEWOBA Nord eG