NEUES IM NEUEN JAHR

liebjon_vorstand

Das neue Jahr steht schon so gut wie vor der Tür und mit ihm einige Informationen, die wir Ihnen an dieser Stelle gerne mitteilen möchten.

Der erste Punkt betrifft die Gesamtmiete ab dem 01.01.2023. Ein separates Schreiben hierzu hat Sie vor kurzem erreicht. Etwaige Vorauszahlungsanpassungen sind selbstverständlich bereits berücksichtigt. Unsere Bitte: Prüfen Sie Ihren Dauerauftrag, damit die korrekte Summe eingetragen ist. Alle, die nach dem Sozialgesetzbuch Leistungen beziehen, bitten wir darum, die zuständige Behörde zu informieren. So erspart man sich zusätzlichen Papierkram.

Sie leisten monatliche Heizkostenvorauszahlungen an uns? Dann ist der nächste Punkt interessant für Sie. Wie vom Gesetzgeber vorgesehen, erhalten Sie die staatliche Entlastung des Dezemberabschlages 2022 in der Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2022. Wie gewohnt, bekommen Sie diese im Folgejahr 2023. Die insgesamt abzurechnenden sowie individuellen Heizkosten verringern sich dann dementsprechend. Natürlich stehen wir Ihnen bei Frage dazu, jederzeit zur Verfügung.

Als dritten Punkt haben wir einen Tipp, der vielleicht auch für Sie interessant sein könnte. Der Staat bietet verschiedene Entlastungspakete, wie zum Beispiel Wohngeldansprüche. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie Anspruch darauf haben, finden Sie unter https://zufish.schleswig-holstein.de die für Sie zuständige Behörde.

Übrigens: Am 31.12.2022 zahlen wir die Zinsen aus. Bitte überprüfen Sie noch einmal Ihre Freistellungsaufträge und reiche diese gegebenenfalls bis zum 23.12.2022 im Original bei uns ein. Am besten tun Sie dies per Post, dann können Sie sicher sein, dass wir diese noch berücksichtigen können.

Und zum Schluss möchten wir Ihnen noch unsere Tipps zum Energie sparen ans Herz legen, diese finden in unserer Mieter-App.