Lange wurde über sie debattiert, doch jetzt tritt sie zum 01.03.2023 für 12 Monate in Kraft. Die Rede ist natürlich von der Energiepreisbremse. Trotzdem bleiben noch einige Fragen offen. Vor allem ist unklar, welche Auswirkungen die Anpassungen haben. Was hingegen ganz klar ist: Wir geben die reduzierten Preise selbstverständlich an Sie als Mieter weiter. In der Betriebskostenabrechnung werden wir diese entsprechend ausweisen. Das gilt ebenfalls für die Dezember-Soforthilfe im Jahr 2022.
Details und Informationen von den verschiedenen Energieversorgern werden bis April erwartet. Dann können auch die Vorauszahlungen gegebenenfalls noch angepasst werden.
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