Gute Einrichtung für Ihr Geld

Die Spareinrichtung

Dividendenausschüttung für 2022

Am 17. Juni 2023 fand die Vertreterversammlung in Schleswig statt. Dort wurde unter anderem über die Gewinnverwendung abgestimmt.

Die Vertreter haben mehrheitlich eine Dividende in Höhe von 3,50% beschlossen.

100 PROZENT KAPITALSICHERHEIT SEIT 1885

Im Unterschied zu den riskanten Spekulationsgeschäften der Banken sind Spareinrichtungen entsprechende Transaktionen per Gesetz untersagt. Und gerade das macht sie für Sparer so unglaublich sicher. Der Beleg: Seit Bestehen dieser Sparform (es gibt sie seit 1885) ist noch keine einzige Spareinrichtung in die Insolvenz gegangen.

So fing´s an

Bereits 1885 wurde in Deutschland die erste Spareinrichtung gegründet. Das Ziel seinerzeit war allerdings noch nicht, das Ersparte der Mitglieder für deren Zukunft anzulegen; vielmehr ging es darum, über die Spareinlagen das notwendige Kapital zum Hausbau zu erwirtschaften. Diese simple Idee erwies sich schon bald als segensreich für alle, die auf sich allein gestellt niemals in der Lage gewesen wären, das notwendige Geld für eine Wohnung anzusparen.

Sechs gute Gründe

Mit ihren sechs Sparoptionen bietet die GEWOBA Nord jedem Sparertyp genau das Finanzangebot, das zu ihm passt. Und ganz gleich, ob Sie sich für Klassisches Sparen, Festzins-Sparen, Prämien-Sparen, Junior-Sparen, Wachstum-Sparen oder VL-Sparen entscheiden: In jedem Fall sind Ihre Spareinlagen über den Immobilienbestand der GEWOBA Nord abgesichert und somit hundertprozentig sicher angelegt.

Noch kein Mitglied?

Als Wohnungsgenossenschaft mit Spareinlagen untersteht die GEWOBA Nord, wie Banken auch, der Aufsicht der Bundesbank sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Im Gegensatz zu Banken dürfen Wohnungsgenossenschaften mit Spareinlagen jedoch nur das Einlagengeschäft betreiben. Risikogeschäfte zu tätigen ist einer genossenschaftlichen Spareinrichtung nicht erlaubt. Das gilt selbstverständlich auch für die Spareinrichtung der GEWOBA Nord.

Hieraus folgt, dass nur Mitglieder der GEWOBA Nord berechtigt sind, die Spareinrichtung der Genossenschaft zu nutzen.

Sie möchten Mitglied werden?
Senden Sie uns dafür einfach die ausgefüllte Beitrittserklärung zu oder kontaktieren Sie uns gerne unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: 04621 – 811 100  oder E-Mail: sparen@gewoba-nord.de

Unschlagbar sicher
  • 100-prozentige Kapitalsicherheit bei überdurchschnittlicher Verzinsung
  • Kein Insolvenzfall seit Gründung der ersten Spareinrichtung im Jahre 1885
  • Absicherung Ihrer Spareinlagen über das gesamte Vermögen der GEWOBA Nord
  • Die Deutsche Bundesbank hat der Spareinrichtung der GEWOBA Nord das Testat: „notenbankfähig“ erteilt

Unsere Sparprodukte im Überlick

Die Gewoba Nord ist Mitglied der Selbsthilfeeinrichtung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung. Hinweise dazu finden Sie unter folgendem Link:
https://www.gewoba-nord.de/wp-content/uploads/12.12.17_gdw_statut_selbsthilfefonds_2017_download-version.pdf