Mit der Gründung einer Spareinrichtung knüpft die GEWOBA Nord an eine bewährte Tradition an, von der die meisten Menschen im Zeitalter von Hedgefonds und Termingeschäften vermutlich geglaubt haben, dass sie längst ausgedient hätte. Tatsächlich aber ist es gerade ihre Einfachheit und Transparenz, die sie für Sparer jetzt wieder so besonders attraktiv und sicher macht. Denn anders als bei einer Bank sind einer Spareinrichtung bereits per Gesetz Spekulationsgeschäfte und Transaktionen untersagt.
Um nur zwei Vorteile für die Nutzer zu nennen:
- 100 Prozent Kapital-Sicherheit.
- Überdurchschnittliche Verzinsung
Aber auch die GEWOBA Nord als Unternehmen profitiert von dieser Einrichtung. Denn sie macht Ihre Baugenossenschaft finanziell noch unabhängiger von Bankkrediten und damit stärker. Und das heißt nicht zuletzt: noch zukunftssicherer für Sie und Ihre Kinder.
Selbsthilfeeinrichtung
Information über die Selbsthilfeeinrichtung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V. zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung.
Institutsvergütungsverordnung
Angaben gem. § 7 Institutsvergütungsverordnung.