Selbsthilfeeinrichtung

Information über die Selbsthilfeeinrichtung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V. zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung.

Die GEWOBA Nord eG ist als Mitglied der Selbsthilfeeinrichtung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung angeschlossen.

Ausschließlicher Zweck der Selbsthilfeeinrichtung ist es, die Einlagen der Kunden bei den angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften zu sichern. Die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften leisten jährliche Beiträge.

Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung die Verpflichtung aus Einlagen nicht erfüllen kann, so kann der GdW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Ein formaler Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

Die Selbsthilfeeinrichtung des GdW besteht seit 1974. Seitdem hat es noch keinen Fall gegeben, in dem die Selbsthilfeeinrichtung eintreten musste.

Die Selbsthilfeeinrichtung des GdW ist durch “Statut und Grundsätze- Selbsthilfeeinrichtung zur Sicherung von Spareinlagen” geregelt. Statut und Grundsätze werden Ihnen auf Anforderung zur Verfügung gestellt.