Sie sind absolut sicher. Bis zum heutigen Tag ist keine einzige Spareinrichtung in Zahlungsschwierigkeiten gekommen oder hat Insolvenz angemeldet.
Die Spareinlagen werden ausschließlich in den Immobilienbestand der GEWOBA Nord investiert. Auf diese Weise macht sich Ihre Baugenossenschaft unabhängiger von normalen Bankkrediten, sie spart also Geld. Davon wiederum profitieren die Sparer, deren Einlagen höher verzinst werden können.
In einem solchen Fall ist Ihr Geld gleich zweifach abgesichert: über das Gesamtvermögen der GEWOBA Nord und über den Selbsthilfefonds des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
In der Tat handelt es sich hierbei um eine große Verantwortung. Aus diesem Grund haben sich die Vorstände der GEWOBA Nord im Rahmen eines anspruchsvollen Studiums für die Funktion des Geschäftsleiters einer Spareinrichtung qualifiziert. Darüber hinaus sind Fachleute aus dem Finanzwesen mit der Spareinrichtung betreut.
Die Höhe der Verzinsung richtet sich nach der Marktentwicklung auf dem Kapitalmarkt.
Es fallen weder Verwaltungs- noch Bearbeitungsgebühren an.
Das richtet sich danach, für welches Sparangebot Sie sich entscheiden. Beim klassischen Sparbuch und beim Junior-Sparen kann jederzeit Geld abgehoben werden (monatliche Maximalbeträge sind definiert), während die anderen Sparangebote dies ausschließen.
Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Gibt es keinen Erbberechtigten, fällt das Geld an den Staat.
Nein. Die Spareinrichtung der GEWOBA Nord ist keine Bank und verfügt deshalb auch nicht über Geldautomaten. Ausgezahlt wird das Geld ausschließlich in den Geschäftsstellen. Wenn Sie allerdings bei Kontoeröffnung eine Bankverbindung hinterlegen, dann kann das Geld auch über Ihr Girokonto ausgezahlt werden.
Ja, mit dem Erwerb von nur einem Genossenschaftsanteil ist eine Mitgliedschaft bereits gesichert und Sie können die Spareinrichtung nutzen.