Gut zu wissen!

Durch die heutigen Isolierungs-Materialien zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung gelten in modernen Wohnungen andere Heiz- und Lüftungsregeln als früher. Diese Regeln sollten Sie beachten, um behaglich und kostensparend zu wohnen.

  • Kurzes Lüften bei voll geöffnetem Fenster ist wirtschaftlicher und effektiver als Dauerlüften bei gekipptem Fenster.
  • Kontinuierliches Heizen bei 20° C Zimmertemperatur ist nachweislich ökonomischer als mehrmaliges Anheizen.
  • Beheizen Sie alle Räume gleichmäßig – und nicht nur den, in dem Sie sich aufhalten.

Wofür zahle ich eine Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung?

  • Für feste öffentliche Abgaben wie z. B. Wasser- und Abwassergebühren, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Grundsteuer und Schornsteinfegergebühren.
  • Für Leistungen, die das gesamte Haus betreffen, wie z. B. Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Hauswart, Sach- und Haftpflichtversicherung, Gemeinschaftsantenne oder Wascheinrichtungen.
  • Für die Warmwasserbereitung und die Beheizung der Wohnung.

Wann kommt meine Betriebs- und Heizkostenabrechnung?

  • Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung wird nach dem im BGB verankerten Mietrecht bis zum Ende des auf die Abrechnungsperiode folgenden Jahres erstellt. Wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt eintrifft, besteht keine Zahlungspflicht mehr. Einwände gegen die Abrechnung müssen innerhalb der folgenden 12 Monate geltend gemacht werden.

Warum zahle ich niedrigere oder höhere Vorauszahlungen als mein Nachbar?

  • Da jede Betriebs- und Heizkostenabrechnung individuell erstellt wird, haben unterschiedliche Umlagekriterien wie z. B. die Größe der Wohnung oder weitere Faktoren Einfluss auf die Abrechnung.

Was kann ich tun, um meine eigenen Betriebs- oder Heizkosten gering zu halten?

  • Jede Einsparung, die Sie selbst durch reduzierten Wasserverbrauch, bewusstes Heizen, schonende Gartennutzung oder das Vermeiden von überflüssigem Müll erwirtschaften, wirkt sich auf die Gesamtsumme der Betriebskosten aus, die auf Ihre Hausgemeinschaft umgelegt wird.
  • Sprechen Sie auch mit Ihren Nachbarn über die Möglichkeiten, die gemeinsamen Betriebskosten gemeinsam gering zu halten.
  • Manchmal können schon kleine Nachlässigkeiten größere Kosten verursachen. Wenn Sie z.B. verunreinigte Plastikbehälter in die gelbe Tonne werfen, kann diese nicht mehr normal entsorgt werden, sondern muss gesondert abgeholt werden – und das kommt dann alle teuer zu stehen!
Heben Sie alle Belege über die Kosten, die Ihnen durch einen berufsbedingten Umzug entstehen, sorgfältig auf – denn Sie können sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Angerechnet werden Ihnen im Einzelnen:

  • Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber die Umzugskosten erstattet, bleibt die Erstattungssumme bis zur Pauschalbetragsgrenze lohnsteuerfrei. Darüber hinausgehende Kosten können Sie als Werbungskosten geltend machen.
  • alle Kosten, die Ihnen durch die Beförderung des Umzugsgutes von einem Wohnort zum anderen entstehen. (Spedition, Mietwagen etc.)
  • die mit dem Umzug verbundenen Reisekosten für alle Personen (und Haustiere), die zum gemeinsamen Haushalt gehören (einschließlich Tagegeld und Übernachtung, wenn es sich um volle Reisetage handelt) und – nicht vergessen! – ggf. auch die vorab mit einer Wohnungsbesichtigung verbundenen Reisekosten.
  • doppelte Mietzahlungen – Wenn Sie für Ihre neue Wohnung bereits Miete zahlen, für Ihre alte aber – aus Fristgründen – ebenfalls, können Sie letztere (über maximal 6 Monate) absetzen.
  • die ortsüblichen Maklergebühren für die Vermittlung von Wohnungen und Garagen
  • umzugsbedingte Kosten für einen neuen Kochherd oder für neue Öfen
  • umzugsbedingter Zusatzunterricht für Ihre Kinder
  • Sonstige Kosten werden ohne Einzelnachweis pauschal vergütet
  • Hier haben wir eine Umzugscheckliste für Sie zum Herunterladen
Das Wasser in Norddeutschland ist so gut, dass bereits überlegt wurde, ob man es nicht in Flaschen abfüllen und als Mineralwasser verkaufen sollte. Seine Kalkhaltigkeit hat manchmal allerdings auch seine Tücken … Kalkhaltiges Wasser ist jedoch kein Grund, gleich die “chemische Keule” zu schwingen! Denn die guten alten Hausmittel Essig, Salz und Zitrone verhelfen Ihnen sehr viel günstiger und gesundheitsschonender zu einem rundherum reinen Wohlfühlbad.

Sauer macht sauber!

  • Den unschönen gelb verfärbten Stellen, die tropfende Wasserhähne in der Wanne oder im Waschbecken hinterlassen, können Sie mit einer Salz-Essig-Mischung den Kampf ansagen, die Sie am Besten über Nacht einwirken lassen
  • Gegen Kalk in der Toilette geben Sie eine Lösung aus Wasser und Essigsäure (10:1) in die Schüssel, die über Nacht einwirken sollte. Anschließend lassen sich die Kalkablagerungen leicht entfernen
  • Essig bringt zwar vieles ins reine – doch rund um die Armaturen sollte er nur vorsichtig verwendet werden, da er das Material angreifen kann. Reiben Sie die Armaturen stattdessen mit der Innenseite einer ausgepressten Zitronen- oder Orangenschale ab
  • Wenn der Duschkopf verkalkt ist, legen Sie ihn über Nacht in eine Lösung aus Wasser und Zitronensäure, die Sie in der Apotheke erhalten (Mischung: ca. 300 Gramm auf drei Liter Wasser)

Spezialbehandlungen

  • Emaille allerdings ist meistens nicht säurebeständig – hier also weder Zitrone noch Essig verwenden.
  • Kalkmatte Fliesen bringen Sie wieder zum Glänzen, wenn Sie mit etwas Salmiakgeist auf einem Lappen abreiben.
  • Auf Duschabtrennungen aus Glas oder Kunststofflassen sich Kalkreste am besten mit einem Reinigungsmittel für Ceranfelder entfernen.
  • Versiegeln Sie Ihre Fliesen und Duschabtrennungen nach der Reinigung mit Autopolierwachs, das schützt vor neuen Kalkrückständen.