Alles wie neu!

Sie sind unerlässlich, um die Wohnqualität aufrecht zu erhalten: die Schönheitsreparaturen. Wer nur wenige Jahre in seinen vier Wänden bleibt, kann diese Aufgabe in der Regel bis zum Auszug vor sich herschieben. Aber wer länger in seiner Wohnung lebt, kommt zwischendurch nicht daran vorbei.

Eine saubere Lösung

Seit dem 01.01.2012 können unsere Mitglieder alle anfallenden Schönheitsreparaturen (insbesondere Malerarbeiten) und die daraus resultierenden Kosten gegen eine geringe pauschale Servicegebühr von bis zu 0,40 € je m²/mtl., die in den Mietpreis integriert wird, an die GEWOBA Nord abtreten. Wenn eine Arbeit erforderlich ist, teilt der Mieter das der GEWOBA Nord einfach schriftlich mit, worauf diese nach Terminvereinbarung und Einschätzung der Arbeiten einen Fachbetrieb mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt.

Für Miet- und Serviceverträge, die zwischen dem 01.10. 2009 und 31.12.2011 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin die Servicepauschale von 0,30 € je m²/mtl.!

Im Zeitplan

Stimmen Sie der neuen Regelung für Ihren Mietvertrag zu, können sie die Durchführung von Schönheitsreparaturen regelmäßig nach Ablauf folgender Zeiträume verlangen:
Küchen, Bäder, Toiletten nach 4 Jahren
Wohnräume, Schlafräume, Dielen nach 6 Jahren
und sonstige Räumlichkeiten nach 8 Jahren

Wenn auch Sie Interesse an einer Übernahme solcher Arbeiten durch die GEWOBA Nord haben, melden Sie sich gern bei uns per Telefon, per E- Mail oder schauen in Ihrer Geschäftsstelle vorbei.

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