Mit dem Erwerb von mindestens 5 Geschäftsanteilen in Höhe von je 52,- € (zzgl. 26,- € Beitrittsgeld = 286,- €) erwerben Sie die Mitgliedschaft und sind berechtigt, eine Wohnung bei uns anzumieten. Die Zahl evtl. weiterer zu erwerbender Geschäftsanteile richtet sich nach der Wohnfläche. Details siehe Satzung.
Bereits mit dem Erwerb nur eines Geschäftsanteils in Höhe von 52,- € (zzgl. 5,- € Beitrittsgeld) können Sie die Spareinrichtung der GEWOBA Nord nutzen, müssen dafür aber nicht unbedingt Mieter einer GEWOBA Nord-Wohnung sein oder werden.
Ihre Vorteile
- Der Erwerb einer Mitgliedschaft ist nicht grundsätzlich an das Mieten einer Wohnung gebunden.
- Mit Dauer der Mitgliedschaft wächst der Anspruch auf eine vorrangige Versorgung mit Mietraum.
- In einer Genossenschaftswohnung haben sie dauerhaftes Wohnrecht.
- Sie erhalten jährlich eine attraktive Dividende (z. Zt. 4% vor Abzug evtl. Steuern) auf die erworbenen Geschäftsanteile.
- Im Jahr des Erwerbs der Geschäftsanteile haben Sie Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie (z. Zt. 10%) im Rahmen des Wohnungsbau-Prämiengesetzes.
- Die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft, und damit der Geschäftsanteile, beträgt drei Monate zum Ende des Geschäftsjahres.